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Geburtsurkunde


Ge|burts|ur|kun|de (Substantiv) die, die ~n

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Wörterbuch: Geburtsurkunde
Geburtsurkunde
Ge|burts|ur|kun|de (Substantiv) die, die ~n
- wird vom Standesbeamten auf Grund des Geburtenbuchs ausgestellt und ist eine Urkunde. Eine Geburtsurkunde hat wie das Geburtenbuch die selbe Beweiskraft. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - Personenstandsrecht
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