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Vollstreckung


Voll|strec|kung (Substantiv) die, die ~en
Die Vollstreckung bezeichnet unter anderem die Zwangsvollstreckung von Leistungsurteilen im Zivilrecht wegen Geldforderungen. Es können aber auch Strafen vollstreckt werden, Bußgeldbescheide oder Steuern und Abgaben zwangsweise eingezogen werden.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Zwangsvollstreckung

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Wörterbuch: Vollstreckung
Vollstreckung
Voll|strec|kung (Substantiv) die, die ~en
Die Vollstreckung bezeichnet unter anderem die Zwangsvollstreckung von Leistungsurteilen im Zivilrecht wegen Geldforderungen. Es können aber auch Strafen vollstreckt werden, Bußgeldbescheide oder Steuern und Abgaben zwangsweise eingezogen werden.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Zwangsvollstreckung
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