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Wörterbuch: Vertragsurkunde


 

Vertragsurkunde


Ver|trags|ur|kun|de (Substantiv) die, die ~n

Vertragsurkunde bezeichnet einen schriftlichen Vertrag, der von den Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Eine Vertragsurkunde dient in erster Linie dem Beweis. [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - Allgemeiner Teil



 



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