(Seite zurück:Vertragsfreiheit)

Wörterbuch: Vertragsgestaltung


 

Vertragsgestaltung


Ver|trags|ge|stal|tung (Substantiv) die, die ~en [Plural selten]

  • bezeichnet das Verfassen von Verträgen unter Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten. Die Vertragsgestaltung kann sich auf einen einzelnen Vertrag beziehen, aber auch in der Formulierung allgemein gültiger Bedinungen für eine Vielzahl von Verträgen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) liegen. Auch schon bestehende Verträge sollten jedes Jahr überprüft werden, da sich die Rechtspechung weiterentwickelt und vor allem Allgemeine Geschäftsbedingungen einer ständigen Veränderung unterliegen. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht




 



(Nächste Seite:Vertragspartei)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -