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Verkehrsrecht


Ver|kehrs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

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Wörterbuch: Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Ver|kehrs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Verkehrsrecht ist eine Zusammenfassung mehrerer Rechtsgebiete. Zum Verkehrsrecht zählen das Haftungs- und Versicherungsrecht, insbesondere Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung und Personenversicherungen. Dazu zählen weiterhin Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis und die grundsätzlichen Regeln zum Verhalten im Straßenverkehr. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht / Zivilrecht - Verkehrsrecht
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