(Seite zurück:Urkundenfälschung)
Urlaub


Ur|laub (Substantiv) der
Erläuterung: meint in der Regel den Erholungsurlaub zur Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers. Der Erholungsurlaub ist die wichtigste Art des gesetzlich geregelten Urlaubs.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - Bundesurlaubsgesetz

juristi.Ratgeber: Erholungsurlaub

(Nächste Seite:Urteil)
Wörterbuch: Urlaub
Urlaub
Ur|laub (Substantiv) der
Erläuterung: meint in der Regel den Erholungsurlaub zur Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers. Der Erholungsurlaub ist die wichtigste Art des gesetzlich geregelten Urlaubs.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - Bundesurlaubsgesetz
juristi.Ratgeber: Erholungsurlaub
(Nächste Seite:Urteil)