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Wörterbuch: Urlaub


 

Urlaub


Ur|laub (Substantiv) der

Erläuterung: meint in der Regel den Erholungsurlaub zur Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers. Der Erholungsurlaub ist die wichtigste Art des gesetzlich geregelten Urlaubs.

Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht - Bundesurlaubsgesetz



juristi.Ratgeber: Erholungsurlaub


 



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