(Seite zurück:Sozialstaatsprinzip)

Wörterbuch: Sozialversicherungsrecht


 

Sozialversicherungsrecht


So|zi|al|ver|si|che|rungs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Sozialversicherungsrecht setzt sich aus dem Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungsrecht zusammen. Die Sozialversicherung umfasst alle fünf Rechtsgebiete. Diese sind in den Sozialgesetzbüchern geregelt. [@]
  • Öffentliches Recht - Besonderes Verwaltungsrecht - Sozialrecht




 



(Nächste Seite:Spektabilität)



Allgemeines Schuldrecht



Speziesschuld

Spread

Sponsion

Stock

Stock Exchange

Spektabilität

Storno

Sozialstaatsprinzip

Sozialrecht




 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -