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Wörterbuch: SachvPrüfV


 

SachvPrüfV


SachvPrüfV (Abkürzung) die

  • Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Versicherungsunternehmen, auf die § 341k des Handelsgesetzbuches nicht anzuwenden ist, durch einen unabhängigen Sachverständigen




 



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