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Wörterbuch: Pflegerecht


 

Pflegerecht


Pfle|ge|recht (Substantiv) das, [kein Plural] 
  • Das Pflegerecht fast alle Bereiche der Pflege zusammen. Dazu gehört der Umgang mit den Pflegekassen, das Recht der Pflegeheime, des betreuten Wohnens, die Pflegedienste, die Bereiche der Ausbildung von Pflegekräften und alle privatrechtlichen Bereiche, wie den Vertrag zwischen Patient und Pflegedienst. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht / Öffentliches Recht - Sozialrecht




 



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