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Personengesellschaft


Per|so|nen|ge|sell|schaft (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: ist neben den Kapitalgesellschaften eine Gesellschaftsform des Zivilrechts. Natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Zu den Personengesellschaften zählen die GbR und die OHG.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht

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Wörterbuch: Personengesellschaft
Personengesellschaft
Per|so|nen|ge|sell|schaft (Substantiv) die, die ~en
Erläuterung: ist neben den Kapitalgesellschaften eine Gesellschaftsform des Zivilrechts. Natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen um einen gemeinsamen Zweck zu erreichen. Zu den Personengesellschaften zählen die GbR und die OHG.
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