(Seite zurück:Ordnungsfunktion)
Ordnungswidrigkeit


Ord|nungs|wi|drig|keit (Substantiv) die, die ~en

(Nächste Seite:Organ)
Wörterbuch: Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeit
Ord|nungs|wi|drig|keit (Substantiv) die, die ~en
- Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung die ein Gesetz mit einer Geldbuße ahndet (§ 1 Abs. 1 OWiG). Bei verschiedenen Verstößen gegen die StVO, z.B. wegen zu schnellem Fahren, kann zusätzlich zum Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden. Es darf maximal drei Monate betragen. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
(Nächste Seite:Organ)