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Offenbarungseid


Of|fen|ba|rungs|eid (Substantiv) der, die ~e

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Wörterbuch: Offenbarungseid
Offenbarungseid
Of|fen|ba|rungs|eid (Substantiv) der, die ~e
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Zivilprozessrecht - Zwangsvollstreckung
- Definition: ist die "Eidesstattliche Erklärung des Schuldners" über die eigene Zahlungsunfähigkeit. Derjenige, der den Offenbarungseid leistet, muss alle seine Restbesitztümer nennen, die eventuell zur Schuldentilgung noch herangezogen werden können. [@]
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