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Wörterbuch: Mediendienste - Staatsvertrag


 

Mediendienste-Staatsvertrag


Mediendienste-Staatsvertrag (Substantiv)

  • ist die Kurzbezeichnung für den "Staatsvertrag über Mediendienste", einem Vertrag zwischen den Bundesländern, um einheitliche Regeln für Mediendienste zu schaffen. im MDStV war in großen Teilen wortgleich mit dem Teledienstegesetz und regelte beispielsweise die Impressenpflicht für gewerbliche Webseiten.
  • seit 1. März 2007 außer Kraft gesetzt und durch das Telemediengesetz (TMG) ersetzt




 



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