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lt. d. u. g.


lt. d. u. g. (Abkürzung)

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Wörterbuch: lt. d. u. g.
lt. d. u. g.
lt. d. u. g. (Abkürzung)
- bezeichnet "laut diktiert und genehmigt" und bedeutet, dass eine auf Diktiergerät aufgenommene Aussage oder Erklärung vor Gericht von der Partei, Zeugen oder anderen Beteiligten als richtig genehmigt wurde; ersetzt die schriftliche Protokollierung während des Prozesses, das Protokoll wird später durch die Geschäftsstelle abdiktiert
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