(Seite zurück:Lebendgeburt)

Wörterbuch: Legaldefinition


 

Legaldefinition


Le|gal|de|fi|ni|tion (Substantiv) die, die ~en


  • Der Gesetzgeber hat juristische Fachbegriffe selbst definiert, z.B. § 194 Abs. 1 BGB "Anspruch". Zu erkennen sind diese Definitionen (= Legaldefinition) meist an der sich umschließenden Klammer im Gesetzestext. Häufiger werden die Begriffsumschreibungen mit Hilfe von Verweisen für andere Normen nutzbar gemacht. Ohne ausdrücklichen Verweis dürfen Legaldefinitionen dann zur Auslegung herangezogen werden, wenn der Reglungszweck der Normen gleich ist: der Begriff Verwaltungsakt (§ 35 Satz 1 VwVfG) wird in der Verwaltungsgerichtsordnung mit der gleichen Bedeutung wie im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) genutzt. [@] 

  • Allgemeiner Rechtsbegriff


Legaldefinitionen im Gesetzestext: §§ 13, 14, 97, 99, 194, 1191 BGB



 



(Nächste Seite:Leibrente)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -