(Seite zurück:Landschaftsbild )

Wörterbuch: Landschaftspflege


 

Landschaftspflege


Land|schafts|pfle|ge (Substantiv) die

  • bezeichnet das Pflegen der Landschaft (Umweltrecht) 

  • in der Lobbyarbeit bezeichnet dies die Kontaktpflege mit Personen, die wichtige Entscheidungen treffen

  • kann unter Umständen Handlungen bezeichnen, die die strafrechtlich relevante Vorteilsnahme verwirklichen [@]




 



(Nächste Seite:Landwirtschaft)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -