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Landschaftsarchitektur


Land|schafts|ar|chi|tek|tur (Substantiv) die, [kein Plural]

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Wörterbuch: Landschaftsarchitektur
Landschaftsarchitektur
Land|schafts|ar|chi|tek|tur (Substantiv) die, [kein Plural]
- Erläuterung: ist die gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche und soziale Planung von Gärten, Landschaften und Freianlagen sowie die Mitwirkung an der Landesplanung. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Architekten (Architektengesetz)
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