(Seite zurück:Korrespondenzanwalt)
Kostendämpfungspauschale


Kos|ten|dämp|fungs|pau|scha|le (Substantiv) die, die ~n

(Nächste Seite:Kriminalätiologie)
Wörterbuch: Kostendämpfungspauschale
Kostendämpfungspauschale
Kos|ten|dämp|fungs|pau|scha|le (Substantiv) die, die ~n
- bezeichnet eine Regelung in einer Beihilfeverordnung, die eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Eigenbeteiligung vorsieht [@].
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Beamtenrecht - Krankenversorgung
(Nächste Seite:Kriminalätiologie)