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Wörterbuch: Karussellgeschäft


 

Karussellgeschäft


Ka|ru|ssell|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

  • ist eine Form des Umsatzsteuerbetrugs durch die Lieferung von Waren innerhalb der EU. Die eingenommene Umsatzsteuer wird dabei nicht an das Finanzamt abgeführt, die Vorsteuer jedoch vom Finanzamt ausgezahlt. Die Vorsteuer macht der Lieferant gelten, die Umsatzsteuer wird vom Händler einbehalten. [@]

  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Steuerrecht - Umsatzsteuer




 



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