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Kammer


Kam|mer (Substantiv) die, die ~n

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Wörterbuch: Kammer
Kammer
Kam|mer (Substantiv) die, die ~n
- Als Kammer werden die "Spruchkörper" an verschiedenen Gerichten bezeichnet. Kammern sind immer mit drei (Berufs-) Richtern besetzt.
- Kammern gibt es als Zivil- und Strafkammern bei den Landgerichten, beim Verwaltungsgericht, am Arbeitsgericht, am Sozialgericht oder bei den Finanzgerichten. [@]
- Rechtsgebiet: Prozessrecht - Gerichtsverfassungsgesetz
- Beispiel: Zivilkammer
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