(Seite zurück:Kalkulationsirrtum )

Wörterbuch: Kammer


 

Kammer


Kam|mer (Substantiv) die, die ~n

  • Als Kammer werden die "Spruchkörper" an verschiedenen Gerichten bezeichnet. Kammern sind immer mit drei (Berufs-) Richtern besetzt.
  • Kammern gibt es als Zivil- und Strafkammern bei den Landgerichten, beim Verwaltungsgericht, am Arbeitsgericht, am Sozialgericht oder bei den Finanzgerichten. [@]
  • Rechtsgebiet: Prozessrecht - Gerichtsverfassungsgesetz
  • Beispiel: Zivilkammer




 



(Nächste Seite:Kammergericht)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -