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Integration


In|te|gra|tion (Substantiv) die,
Erläuterung: ist ein Modell des Zusammenschlusses der Mitgliedsstaaten. Sie ist auf eine Veränderung der ursprünglichen Strukturen gerichtet und hat die Bildung einer integrierten Einheit zum Ziel.
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Europarecht

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Wörterbuch: Integration
Integration
In|te|gra|tion (Substantiv) die,
Erläuterung: ist ein Modell des Zusammenschlusses der Mitgliedsstaaten. Sie ist auf eine Veränderung der ursprünglichen Strukturen gerichtet und hat die Bildung einer integrierten Einheit zum Ziel.
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Europarecht
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