(Seite zurück:Inkasso)

Wörterbuch: Inkassobüro


 

Inkassobüro


In|kas|so|bü|ro (Substantiv) das, die ~s

  • bezeichnet eine Firma, die fremde bzw. abgetretene Forderungen vom Schuldner einzieht; das Betreiben eines Inkassobüros ist gem. § 14 GewO anzeigenpflichtig; nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigen Inkassobüros eine Betriebserlaubnis, diese wird vom zuständigen Gericht erteilt [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht




 



(Nächste Seite:Inkassogebühr)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -