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haftungsbeschränkt


haf|tungs|be|schränkt (Adjektiv)
"Haftungsbeschränkt" ist der gesetzliche Zusatz (§ 5a GmbHG) für die Unternehmergesellschaft, eine Unterform der GmbH mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital. Sie kann mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro gegründet werden [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht - GmbH - § 5a GmbHG
juristi.Ratgeber: Unternehmergesellschaft

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Wörterbuch: haftungsbeschränkt
haftungsbeschränkt
haf|tungs|be|schränkt (Adjektiv)
"Haftungsbeschränkt" ist der gesetzliche Zusatz (§ 5a GmbHG) für die Unternehmergesellschaft, eine Unterform der GmbH mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital. Sie kann mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro gegründet werden [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gesellschaftsrecht - GmbH - § 5a GmbHG
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