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Wörterbuch: Gastgewerbe


 

Gastgewerbe


Gast|ge|wer|be (Substantiv), das, die
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Gewerberecht
  • Erläuterung: Unter dem Gastgewerbe versteht man die zusammenfassende Bezeichnung für das Beherbergungsgewerbe (Hotels, Pensionen und Gasthöfe), Gaststättengewerbe (Restaurants, Cafes, Eisdielen Imbisshallen) sowie Kantinen (Kantienen und Mensen). [@]




 



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