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Wörterbuch: FzgTeilÜbkG


 

FzgTeilÜbk


FzgTeilÜbkG (Abkürzung), das

  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung




 



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