(Seite zurück:FTEG)
Führerschein


Füh|rer|schein (Substantiv) der, die ~e

[ak]

(Nächste Seite:Führerscheintourismus)
Wörterbuch: Führerschein
Führerschein
Füh|rer|schein (Substantiv) der, die ~e
- Erläuterung: ist ein amtliches Dokument, das beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen ist und den Nachweis erbringt, Besitzer einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein. Der EU nach wird der Führerschein nach einem einheitlichen Muster ausgefertigt. Für abhanden gekommene oder unleserliche Führerscheine muss der Inhaber die Ausstellung eines Neuen beantragen. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Straßenverkehrsrecht
[ak]
(Nächste Seite:Führerscheintourismus)