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Freiheitsstrafe


Frei|heits|stra|fe (Substantiv) die, die ~n

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Wörterbuch: Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe
Frei|heits|stra|fe (Substantiv) die, die ~n
- Die Freiheitsstrafe wird bei Straftaten angedroht; sie beträgt bei der zeitigen Freiheitsstrafe 1 Monat bis 15 Jahre, bei lebenslanger Freiheitsstrafe mindestens 15 Jahre, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, lebenslang. Die Feiheitsstafe wird durch den Entzug der persönlichen Freizügigkeit im Gefängnis vollstreckt.[@]
- Einzelheiten im Strafrecht
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