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Wörterbuch: Freigrenze


 

Freigrenze


Frei|gren|ze (Substantiv) die, die ~n
  • ist ein Höchstbetrag, bis zu dem keine Besteuerung erfolgt. Überschreitet man die Freigrenze, so wird alles besteuert. Beträgt beispielsweise die Freigrenze 10.000 Euro und die Steuerbemessungsgrundlage 9.900 Euro, wird keine Steuer erhoben. Hat man allerdings 10.001 Euro erzielt, wird der gesamte Betrag zur Berechnung der Steuer herangezogen. [@]
  • Siehe dazu auch Freibetrag
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Steuerrecht


[ak]



 



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