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Freigabeverfahren


Frei|gabe|ver|fah|ren (Substantiv) das, die

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Wörterbuch: Freigabeverfahren
Freigabeverfahren
Frei|gabe|ver|fah|ren (Substantiv) das, die
- Das gerichtliche Freigabeverfahren ermöglicht es, einen Hauptversammlungsbeschluss im Eilverfahren in das Handelsregisteeinzutragen, obwohl eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss erhoben wurde (vgl. §§ 246a, 319 Abs. 6, 327e AktG und § 16 Abs. 3 UmwG).
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Aktienrecht
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