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Wörterbuch: Folgeeinrichtung


 

Folgeeinrichtung


Fol|ge|ein|rich|tung (Substantiv) die, die ~en

  • ist die Gesamtheit der kommunalen Einrechtungen, die für die Bevölkerung bei der Erschließung neuer Wohngebiete notwendig sind: Verwaltungseinrichtung, Schulen, Krankenhäuser ect. [@]
  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Kommunalrecht


[ak]



 



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