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Wörterbuch: Fiktion


 

Fiktion


Fik|ti|on (Substantiv) die

  • Erläuterung: ist ein Rechtssatz, der eine in Wirklichkeit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Es gelten Tatsachen, die unzweifelhaft nicht gegeben sind, als gegeben. Der Beweis des Gegenteils ist ausgeschlossen. Die Fiktion ist das Gegenstück zur Vermutung, bei der gewisse zweifelhafte Tatsachen als vorhanden gelten. Der Gegner kann den Beweis erbringen, dass die Vermutung nicht stimmt, sie ist also widerlegbar. (z.B. § 1006 Abs. 3 BGB, gesetzliche Vermutung, dass der unmittelbare Besitzer Eigentümer ist) [@]
  • Rechtsgebiet: allgemeines Zivilrecht, Prozessrecht




 



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