(Seite zurück:Fern-USG)
Fertigarzneimittel


Fer|tig|arz|nei|mit|tel (Substantiv) das, die

(Nächste Seite:Fertiggericht)
Wörterbuch: Fertigarzneimittel
Fertigarzneimittel
Fer|tig|arz|nei|mit|tel (Substantiv) das, die
- Als Fertigarzneimittel werden Arzneimittel bezeichnet, die vor der Abgabe an den Endverbraucher (per Apotheke) hergestellt und in einer zur Abgabe vorbereiteten Packung vertrieben werden. [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Arzneimittelrecht
(Nächste Seite:Fertiggericht)