(Seite zurück:Fernabsatz)
Fernabsatzrecht


Fern|ab|satz|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

(Nächste Seite:Fernkommunikation)
Wörterbuch: Fernabsatzrecht
Fernabsatzrecht
Fern|ab|satz|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Bei Fernabsatz wird ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbaucher geschlossen, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernabsatzrecht dient dem dem Verbraucherschutz. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Fernabsatzrecht
(Nächste Seite:Fernkommunikation)