(Seite zurück:FamRZ)

Wörterbuch: Farbwahlklausel


 

Farbwahlklausel

Farb|wahl|klau|sel (Substantiv) die, die ~n
bezeichnet eine Klausel in einem Mietvertrag, die dem Mieter vorschreibt, bestimmte Farben bei Schönheitsreparaturen zu verwenden.
Beispiel: "Die Durchführung der Schönheitsreparaturen obliegt dem Mieter. Diese umfassen .. das Tapezieren, das Anstreichen der Decken und Wände, das Streichen der Innentüren und Außentüren von innen, ... innerhalb der Mieträume in neutralen Farbtönen." [@]
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Mietrecht



 



(Nächste Seite:FArch)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -