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Fälligkeitsprinzip


Fäl|lig|keits|prin|zip (Substantiv) das, die ~prin|zi|pi|en

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Wörterbuch: Fälligkeitsprinzip
Fälligkeitsprinzip
Fäl|lig|keits|prin|zip (Substantiv) das, die ~prin|zi|pi|en
- Erläuterung: ist ein Haushaltsgrundsatz. Danach sind nur solche Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan einzustellen, deren Wirksamkeit im Haushaltsjahr zu erwarten ist. Eine Ausnahme vom Fälligkeitsprinzip bilden die Verpflichtungsermächtigungen. [@]
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