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Fachverwaltung


Fach|ver|wal|tung (Substantiv) die, die ~en

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Wörterbuch: Fachverwaltung
Fachverwaltung
Fach|ver|wal|tung (Substantiv) die, die ~en
- Erläuterung: Als Fachverwaltung bezeichnet man Behörden mit einer speziellen sachlichen Zuständigkeit. Zur Fachverwaltung gehören unter anderem das Bergamt oder die Staatlichen Ämter für Umwelt- und Naturschutz. Die allgemeine Verwaltung wird durch die Fachverwaltung ergänzt. [@]
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht - Behördenrecht
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