(Seite zurück:FachbPrV)

Wörterbuch: Fachhochschule


 

Fachhochschule

Fach|hoch|schu|le (Substantiv) die, die Fach|hoch|schu|len
  • Erläuterung: sind Hochschuleinrichtungen, mit sehr spezialisierten Studienangeboten von rund 40 Fachrichtungen.
  • Sie entstanden aus höheren Fachschulen, Akademien und Ingenieurschulen. Zur Erreichung des Diploms muss ein achtsemestriges Studium absolviert werden. Mit Abschluss der Fachhochschule erreicht man die Allgemeine Hochschulreife. Voraussetzung zum Besuch der Fachhochschule ist der Abschluss der Fachoberschule = Fachhochschulreife oder das Abitur mit Berufsausbildung und zweijähriger Berufspraxis. [@]

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Hochschulrecht




 



(Nächste Seite:FachHwirtPrV )








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -