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Wörterbuch: Fachaufsicht


 

Fachaufsicht


Fach|auf|sicht (Substantiv) die, die ~en

  • Erläuterung: wird dann ausgeübt, wenn eine Angelegenheit von einer Einrichtung eines Verwaltungsträgers der mittelbaren Staatsverwaltung (Selbstverwaltungskörperschaft) im Auftrag oder auf Weisung des Staates durchgeführt wird.
  • Die Fachaufsicht wird von der zuständigen Fachbehörde der nächsthöheren Ebene ausgeübt. Die Fachaufsichtsbehörden können sowohl bei rechtswidrigem als auch bei unzweckmäßigem Handeln einschreiten.
  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht




 



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