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Wörterbuch: Fachanwalt


 

Fachanwalt

Fach|an|walt (Substantiv) der, die Fach|an|wäl|te
  • Erläuterung: ist ein Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Dem Fachanwalt kann durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Dazu hat der Rechtsanwalt eine besondere Ausbildung zu absolvieren, die mit Prüfungen abgeschlossen wird. Der Fachanwalt hat sich jährlich weiterzubilden oder muss wissenschaftlich publizieren. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann er seinen Titel wieder verlieren. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es ingesamt 18, u. a. für das Verwaltungsrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und das Sozialrecht.

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Anwälte - § 43c BRAO, FAO




 
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Mietrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



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