(Seite zurück:EWS)

Wörterbuch: Exil


 

Exil


Exil (Substantiv) das, die ~e

in der Fremde verweilend, verbleibend, verbannt; Verbannter
ist ein langfristiger Aufenthalt außerhalb des Heimatlandes, das aufgrund von Verbannnung, Verfolgung durch den Staat, Ausbürgerung oder unerträglichen politischen Verhältnissen verlassen wurde; wird in Zusammenhang mit Nationalitätsbezeichnungen zur Bezeichnung von Personen verwendet, die sich im Exil befinden z.B. Exilkroate [@]
Rechtsgebiet: Völkerrecht



 



(Nächste Seite:Exilant)








 

MeinRechtsportal bei Rechtsfragen

- - Anzeige - -

 

juristi.Auskunft - Stellen Sie Ihre Frage.

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage, bestimmen Sie Ihren Einsatz und erhalten Sie schnell, einfach und günstig eine verbindliche Auskunft für Rechtsfragen.

Der Betreff:

Ihre Frage:

Ihr Preisvorschlag EUR

Sie werden auf juristi.Auskunft weitergeleitet, registrieren sich hier und erhalten die Antwort auf Ihre Frage.

- - Anzeige - -

 

Aktuelle Umfrage

Hier ist Ihre Meinung gefragt: Haben Sie sich von einem Experten schon einmal beraten oder vertreten lassen? weiter

Rechtslexikon

    : A :: B :: C :: D :: E :: F :: G :: H :: I :: J :: K :: L :: M :: N :: O :: P :: Q :: R :: S :: T :: U :: V :: W :: Z :

Lateinisches Rechtswörterbuch

- - Anzeige - -

 

Unser Newsletter für Sie

    E-Mail :
- - Anzeige - -