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Erinnerungswert


Er|in|ne|rungs|wert (Substantiv) der, die ~e

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Wörterbuch: Erinnerungswert
Erinnerungswert
Er|in|ne|rungs|wert (Substantiv) der, die ~e
- ist ein Merkposten in der Bilanz in Höhe von einem Euro für bereits abgeschriebene, im Betrieb aber immer noch genutzte Wirtschaftsgüter.
- Zivilrecht - Handelsrecht - Bilanzierung
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