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Wörterbuch: Erinnerungswert


 

Erinnerungswert


Er|in|ne|rungs|wert (Substantiv) der, die ~e

  • ist ein Merkposten in der Bilanz in Höhe von einem Euro für bereits abgeschriebene, im Betrieb aber immer noch genutzte Wirtschaftsgüter.

  • Zivilrecht - Handelsrecht - Bilanzierung




 



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