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Erfüllungsgehilfe


Er|fül|lungs|ge|hil|fe (Substantiv) der, die ~n

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Wörterbuch: Erfüllungsgehilfe
Erfüllungsgehilfe
Er|fül|lungs|ge|hil|fe (Substantiv) der, die ~n
- bezeichnet denjenigen, der mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners gegenüber dem Gläubiger tätig wird.
- [juristi.kon] Erfüllungsgehilfe
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