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Erbscheinserben


Erb|scheins|er|be (Substantiv) der, die ~n

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Wörterbuch: Erbscheinserben
Erbscheinserben
Erb|scheins|er|be (Substantiv) der, die ~n
- ist derjenige, der auf einem Erbschein als Erbe bezeichnet wird
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Erbrecht - § 2367 BGB
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