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Erbschaftssteuerrecht


Erb|schafts|steu|er|recht (Substantiv) das (kein Plural)
Das Erbschaftssteuerrecht beschäftigt sich mit dem Recht der Erbschaftssteuer. Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Verfügung von Todes wegen (Erbe) erfolgt. Zu beachten sind die Freibeträge und die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Steuerrecht zuläßt.
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Steuerrecht

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Wörterbuch: Erbschaftssteuerrecht
Erbschaftssteuerrecht
Erb|schafts|steu|er|recht (Substantiv) das (kein Plural)
Das Erbschaftssteuerrecht beschäftigt sich mit dem Recht der Erbschaftssteuer. Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Verfügung von Todes wegen (Erbe) erfolgt. Zu beachten sind die Freibeträge und die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Steuerrecht zuläßt.
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