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Energierecht


En|er|gie|recht (Substantiv) das,

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Wörterbuch: Energierecht
Energierecht
En|er|gie|recht (Substantiv) das,
- Das Energierecht regelt die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, die zur Energiegewinnung bestimmt sind. Dazu zählen neben den alten Energieträgern (Kohle, Gas und Atomenergie) auch die neuen Energieformen, wie Wind-, Solarenergie oder die Energiegewinnung aus Biomasse.
- Rechtsgebiet: öffentliches Recht - besonderes Verwaltungsrecht
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