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Empfangsbekenntnis


Em|pfangs|be|kennt|nis (Substantiv) das, die ~se

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Wörterbuch: Empfangsbekenntnis
Empfangsbekenntnis
Em|pfangs|be|kennt|nis (Substantiv) das, die ~se
- bestätigt den Eingang eines Schreibens; Gerichte oder Anwälte nutzen diese Form der Zustellung, um sich den Eingang wichtiger Schreiben bestätigen zu lassen; der Empfänger unterschreibt das vorgefertigte Bekenntnis und sendet es an den Absender zurück
- §§ 174, § 195 Abs. 2 ZPO
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