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Elternzeit


El|tern|zeit (Substantiv) die, die ~n
Die Elternzeit ist ein Anspruch eines Elternteils gegen den Arbeitgeber, um für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten für den Nachwuchs da zu sein. Elternzeit kann von beiden Elternteilen innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes beansprucht werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht / Sozialrecht

juristi.Ratgeber: Elternzeit

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Wörterbuch: Elternzeit
Elternzeit
El|tern|zeit (Substantiv) die, die ~n
Die Elternzeit ist ein Anspruch eines Elternteils gegen den Arbeitgeber, um für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten für den Nachwuchs da zu sein. Elternzeit kann von beiden Elternteilen innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes beansprucht werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht / Sozialrecht
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