(Seite zurück:Eigentumsübergabe)
Eigentumsvorbehalt


Ei|gen|tums|vor|be|halt (Substantiv) der, die ~e

(Nächste Seite:einbrechen)
Wörterbuch: Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt
Ei|gen|tums|vor|be|halt (Substantiv) der, die ~e
- ist eine Vereinbarung, nach der das Eigentum an einer Sache ect. erst nach vollständiger Bezahlung übergeht
- [juristi.kon] Eigentumsvorbehalt
(Nächste Seite:einbrechen)