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Eigentum


Ei|gen|tum (Substantiv) das, die ~e

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Wörterbuch: Eigentum
Eigentum
Ei|gen|tum (Substantiv) das, die ~e
- bezeichnet eine Sache, über die man die rechtliche Herrschaft ausübt
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht - §§ 903 ff BGB
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