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Eigenschaftsirrtum


Ei|gen|schafts|irr|tum (Substantiv) der, die ~irr|tü|mer

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Wörterbuch: Eigenschaftsirrtum
Eigenschaftsirrtum
Ei|gen|schafts|irr|tum (Substantiv) der, die ~irr|tü|mer
- ist im Zivilrecht ein Irrtum über bestimmte Eigenschaften, der zur Anfechtung einer Willenerklärung befugt
- [juristi.kon] Eigenschaftsirrtum
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